Informationen zum Coronavirus

Sehr geehrte Fahrgäste,

gerne beantworten wir im folgenden Ihre Anfragen zu den folgenden Themen:

  • Erstattungsregelungen für bereits erworbene Fahrscheine

  • Sonderregelungen für Pendler und Inhaber von Zeitfahrkarten

  • Fahrzeugreinigung

  • einem möglichen Ansteckungsrisiko in unseren Fahrzeugen

Ihr Team der ING Mobil

Wie verhalte ich mich korrekt im ÖPNV – ein Videohinweis des VDV

Zum Schulstart in Deutschland ist es wichtig, dass sich Schülerinnen und Schüler an die allgemeinen Hygienehinweise im öffentlichen Nahverkehr halten. Mit dem folgenden Erklärvideo des VDV möchten wir noch einmal auf wichtigsten Regeln hinweisen:

VDV-Erklärfilm: Mit Bus und Bahn zur Schule / Corona-Schutzmaßnahmen

Muss ich eine Maske tragen, wenn ich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahre?

Fahrgäste im öffentlichen Personenverkehr (ÖPV) sind per behördlicher Anordnung verpflichtet, eine medizinische Maske (OP-Maske, Maske des Typ FFP2 oder KN95) zu tragen. Masken mit anderen Schutzstandards oder selbstgenähte Stoffmasken sind damit nicht mehr zulässig. Bitte beachten Sie, dass laut dem Infektionsschutzgesetz ab einem Inzidenzwert von 100 in einem Landkreis an drei aufeinanderfolgenden Tagen grundsätzlich eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) im ÖPNV zu tragen ist. In einzelnen Bundesländern ist das Tragen einer FFP2-Maske im ÖPV generell vorgeschrieben. Bitte informieren Sie sich vor Antritt Ihrer Fahrt über die örtlichen Bestimmungen.

Wie viele Fälle von am Coronavirus erkrankten Personen gibt es in Deutschland?

Das Robert Koch-Institut informiert auf seiner Homepage aufgeschlüsselt nach Bundesländern über die aktuellen Fallzahlen des Coronavirus in Deutschland. Die aktuellen Zahlen finden Sie unter folgendem Link.

Was kann ich tun, um mich nicht mit dem Coronavirus anzustecken?

Bitte beachten Sie, dass laut dem Infektionsschutzgesetz ab einem Inzidenzwert von 100 in einem Landkreis an drei aufeinanderfolgenden Tagen grundsätzlich eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) im ÖPNV zu tragen ist. Zudem sollte der empfohlene Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten werden. Zudem sollte je nach den örtlichen Gegebenheiten die gesamte Länge des Fahrzeuges für den Ein- und Ausstieg genutzt werden. Darüber hinaus gelten dieselben Hygieneregeln, die auch zur Vorbeugung gegen Grippe- und weitere Atemwegserkrankungen angewendet werden sollten:

  • Waschen Sie sich mehrmals täglich und gründlich mit Seife die Hände.
  • Essen, trinken oder rauchen Sie mit frisch gewaschenen Händen.
  • Nutzen Sie Handdesinfektionsmittel, die auch gegen Viren wirksam sind.
  • Husten oder niesen Sie in die Armbeuge.
  • Fassen Sie sich möglichst nicht ins Gesicht.
  • Halten Sie Abstand von offensichtlich an Atemwegserkrankungen leidenden Personen.

Gibt es besondere Risikogruppen, bei denen die Ansteckung mit dem Coronavirus wahrscheinlicher ist als bei anderen?

Das Robert Koch-Institut und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung weisen darauf hin, dass insbesondere Personen mit bestehenden Vorerkrankungen oder schwachem Immunsystem ein höheres Risiko haben angesteckt zu werden, als gesunde Menschen. Melden Sie sich bei Sorgen bei Ihrem Hausarzt.

Was sind die Symptome einer Erkrankung am Coronavirus?

Das Robert Koch-Institut führt folgende Symptome auf (hier nachzulesen):

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gibt auf der Internetseite: Infektionsschutz.de unter folgenden Link Antworten zum Krankheitsverlauf und Immunität. Als häufigste Krankheitszeichen werden in Deutschland Husten und Fieber berichtet. Es sind aber auch eine Reihe weiterer Krankheitszeichen wie beispielsweise Schnupfen, Verlust des Geruchs-/Geschmackssinns, Halsschmerzen, Atemnot, Kopf- und Gliederschmerzen sowie allgemeine Schwäche möglich.

Hat der Coronavirus Auswirkungen auf meine Zug- oder Busfahrt? Muss ich besondere Dinge beachten?

Grundsätzlich gilt, dass für Fahrgäste im Nah- und Regionalverkehr keine erhöhte Gefahr besteht, sich mit dem Coronavirus anzustecken. Dennoch gibt es Maßnahmen, die Sie ergreifen können, um sich zu schützen. Bitte beachten Sie, dass laut dem Infektionsschutzgesetz ab einem Inzidenzwert von 100 in einem Landkreis an drei aufeinanderfolgenden Tagen grundsätzlich eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) im ÖPNV zu tragen ist. Zudem sollte der empfohlene Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten werden. In einzelnen Bundesländern ist das Tragen einer FFP2-Maske im ÖPV generell vorgeschrieben. Darüber hinaus gelten in allen Verkehrsmitteln der Transdev-Gruppe – wie überall – die bekannten Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und die der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Diese betreffen insbesondere die Händehygiene und eine Nies- und Hustenetikette. Die Maßnahmen sind auch für die „normale“ Grippe- und Erkältungszeit ein wirksamer Schutz.

  • Waschen Sie sich mehrmals täglich und gründlich mit Seife die Hände.
  • Nutzen Sie Handdesinfektionsmittel, die auch gegen Viren wirksam sind.
  • Husten oder niesen Sie in die Armbeuge.
  • Fassen Sie sich möglichst nicht ins Gesicht.
  • Halten Sie Abstand von offensichtlich an Atemwegserkrankungen leidenden Personen.

Ich habe den Verdacht, dass ich am Coronavirus erkrankt bin oder wurde positiv auf das Virus getestet und bin vorher mit der INGmobil gefahren. Was muss ich tun?

Bitte melden Sie sich umgehend telefonisch bei Ihrem Hausarzt, dem zuständigen Gesundheitsamt oder beim bundesweiten ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117. Geben Sie im Fall einer Diagnose auf das Coronavirus Ihre Fahrten innerhalb der letzten 14 Tage an.

Wie reagiert Transdev auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie?

Die Transdev-Gruppe und alle regionalen Tochterunternehmen, darunter auch die INGmobil GmbH verfolgen die Lage intensiv und stehen im ständigen Austausch mit allen relevanten Behörden.

Sowohl bei der Transdev GmbH als auch bei INGmobil GmbH wurden spezielle Arbeitskreise zum Corona-Virus eingerichtet, die regelmäßig tagen. Die INGmobil GmbH verfügt darüber hinaus über einen detaillierten Notfallplan für Pandemien und andere schwerwiegende Ereignisse und ist somit auf die aktuelle Situation gut vorbereitet. So ist gewährleistet, dass jederzeit und schnell auch auf veränderte Rahmenbedingungen reagiert werden kann.

Gibt es spezielle Erstattungsregelungen für meine Fahrkarten, falls ich aufgrund des Coronavirus meine Fahrt nicht antreten kann/will?

Fahrgäste im Nahverkehr mit einer Fahrkarte des DB-Tarifs, bei denen der konkrete Reiseanlass aufgrund des Coronavirus entfällt (z.B. offizielle Absage einer Messe/Konzert/Event etc.), können ihre Reise kostenfrei stornieren. Dies beinhaltet auch Fälle wie z.B. Reisewarnungen oder Einreiseverbote. Betroffene Fahrgäste wenden sich bitte an (die Verkaufsstellen, den Kundenservice oder) folgende E-Mail Adresse: info@ing-mobil.de.